Thema dieser Seite ist die „Bautensignierung“, bei der sich der Urheber (Architekt) eines Gebäudes mittels einer Inschrift o.ä. verewigt

                                                                 Ulrich Bücholdt

Bau- und Architekturhistoriker (magister artium)
Interessenschwerpunkte: Baugeschichte / Architekturgeschichte / Wirtschaftsgeschichte / Technikgeschichte

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Bautensignierung
Warum und wie sich Architekten zu ihren ausgeführten Gebäuden bekennen

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zur Einführung:

Die Zeitschrift „Berliner Architekturwelt“ zitiert in ihrem redaktionellen Teil auf S. 174 des Jahrgangs 1914/1915 einen Leserbrief bzw. eine Antwort darauf, die zuvor in der „Vossischen Zeitung“ veröffentlicht wurden.

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DIE SIGNIERUNG DER BAUTEN wurde erneut in einer Zuschrift eines ausländischen Architekten an die Voss. Ztg. gefordert. In einer Erwiderung wurde treffend ausgeführt, daß eine Reihe von Bauten nicht signiert werden könne, da niemand wisse, wer der eigentliche Urheber sei. Der eigentliche Schaden liege also tiefer. „Was uns fehlt, ist die Ausbildung der Persönlichkeitsrechte, von denen das Urheberrecht vielleicht noch nicht das wichtigste ist.“ Immerhin, dort wo die Urheberschaft zweifellos ist, sollte kein Architekt es unterlassen, seinen Namen unauffällig, aber doch mit dokumentarischer Deutlichkeit anzubringen, nicht um sich zu rühmen, sondern um dem berechtigten Verlangen des Kunstliebenden nachzukommen, den Künstler zu kennen, der ihm ein künstlerisches Genießen vermittelte. Und noch einen Grund führt der fremde Baumeister an: „Die Anonymität wirkt erziehlich miserabel, der Zwang zur Namensnennung wirkt anstachelnd. Mancher würde sich mehr anstrengen, wenn er sein Werk vor aller Welt mit vollem Namen decken müßte!“

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(wird fortgesetzt)
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diese Seite online seit 17.10.2007, letzte Aktualisierung am 28.01.2009